An Altweiber wurde in unserer Schule endlich wieder Karneval gefeiert: Wuppdika!











An Altweiber wurde in unserer Schule endlich wieder Karneval gefeiert: Wuppdika!











Liebe Eltern,
wie Sie vielleicht schon der Presse entnommen haben, sind morgen alle Schulen in NRW aufgrund der angekündigten Unwetterlage geschlossen. https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/ministerin-gebauer-morgen-findet-landesweit-kein-unterricht-den-schulen
Wie bitten Sie deshalb, Ihr Kind morgen nicht in die Schule und auch nicht in die Betreuung zu schicken.
Liebe Eltern, in diesem Jahr haben die Kinder nur am Rosenmontag (28.02.22) einen beweglichen Feiertag – d.h. nur dieser Tag ist frei! Die Klassen feiern Karneval am Donnerstag, den 24.02.22. Weitere Informationen zu diesem Tag folgen noch in einem Elternbrief!
Liebe Eltern,
da uns aufgrund der momentanen Situation vermehrt Rückfragen zum Thema „Selbstisolation/Quarantäne“ erreichen: hier eine kurze Zusammenfassung für Sie zum Nachlesen. WICHTIG: Wenn ein Kind positiv auf das Coronavirus getestet wurde, müssen die Geschwisterkinder – auch wenn sie selbst negativ sind – auch zu Hause bleiben! Sie können sich am 5. Tag nach dem positiven Testergebnis mittels Bürgertest frei testen. Erst mit dem negativen Testergebnis dürfen sie wieder in die Schule. Geimpfte Geschwisterkinder sind davon ausgenommen (zwischen dem 15.-90. Tag nach der 2. Impfung) und genesene Kinder (zwischen dem 28.-90. Tag nach Abnahme des positiven Tests).
Wir sind auf Ihre Mithilfe angewiesen, da wir nicht immer über alle Voraussetzungen informiert sind (z.B. welche Kinder schon wie oft geimpft oder genesen sind).
Das Kollegium ist bemüht, Sie immer über die neuesten Vorgaben zu informieren! Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihren Einsatz!
Liebe Eltern!
Hier finden Sie das aktuelle Schaubild der Bezirksregierung. https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/modifizierter_testrhythmus_grundschulen-primarstufe_0.pdf
Wie Ihnen bereits im Elternbrief der Klassenlehrerinnen mitgeteilt wurde, lassen Sie Ihre Kinder wenn möglich bei einem positiven Pool in einem Testzentrum testen. Das Ergebnis senden Sie gerne per Mail an die Klassenlehrerin. Falls es Ihnen nicht möglich ist, schicken Sie das Kind bitte um 7.45 Uhr in die Schule, damit wir den Schnelltest dann dort morgens vornehmen können. Bitte bleiben Sie jederzeit telefonisch erreichbar, so dass das Kind im Falle eines positiven Schnelltests direkt abgeholt werden kann.
Liebe Eltern!
Bitte beachten Sie, dass an diesem Tag die Bärenhöhle nur für die angemeldeten Kinder des Ganztags (bis 16 Uhr) nach vorheriger Anmeldung geöffnet ist. Die Kinder der Übermittagsbetreuung (bis 14 Uhr) haben an diesem Tag keinen Anspruch auf Betreuung!
Liebe Eltern! Bislang sind unsere Klassen vor größeren Infektionen verschont geblieben. Hier noch ein paar Informationen für Sie:
In der Regel geben die Klassenlehrerinnen am Testtag (Klasse 1/2 montags und mittwochs, Klasse 3/4 dienstags und donnerstags) dem Labor jeweils zwei Sammelproben (Pools = ) plus die Rückstellproben für jedes einzelne Kind mit. Die Schulleitung erhält meist gegen Abend eine Mitteilung, ob die Pools positiv oder negativ sind. Im Falle eines negativen Pools erhalten Eltern keine Mitteilung! Ist ein Pool positiv, bekommen nur die Eltern dieses Pools eine sms mit der Ankündigung, dass die Einzelproben überprüft werden. Wenn alle Einzelproben des positiven Pools überprüft sind, erhalten alle Eltern dieses Pools eine zweite sms, mit dem Ergebnis der Einzelprobe, d.h. ob ihr Kind positiv oder negativ getestet wurde. Alle Kinder mit negativem Ergebnis kommen dann direkt wieder in die Schule. Erhalten Sie das Ergebnis erst im Laufe des folgenden Vormittags, dürfen Sie das Kind auch erst dann zur Schule schicken!
Erhalten Sie ein positives Testergebnis, bleibt das Kind zuhause und ist in Quarantäne. Bitte schicken Sie das Testergebnis auch in diesem Fall der Klassenlehrerin zu.
Beispiel:
In Klasse 1 waren am Testtag 26 Kinder da. Es wurden 2 Pools abgegeben (A+B) mit jeweils 13 Proben. In einer Tüte ist die Sammelprobe (Pool) + die dazu gehörenden Rückstellproben von Gruppe A, in der anderen Tüte ist die Sammelprobe (Pool) und die dazu gehörenden Rückstellproben von Gruppe B. Am Abend erhält die Schulleitung eine Nachricht: bei Gruppe A ist der Pool positiv, bei Gruppe B negativ.
Jetzt erhalten nur alle Eltern der Gruppe A eine sms mit der Ankündigung der Überprüfung der Einzelproben („Ihre Probe befindet sich in einem auffälligen Pool. Nachtestung erfolgt. Freundliche Grüße Ihr Labor Dr. Wisplinghoff“). Alle Eltern der Gruppe B erhalten keine sms! Wenn das Labor die Einzelproben ausgewertet hat, erhalten alle Eltern der Gruppe A die zweite sms mit dem Befund, ob die Probe positiv oder negativ ist („Das Ergebnis Ihrer SARS-COV-2 PCR mit der Nr. …vom … ist positiv/negativ“ Dann folgt noch ein link zum Ergebnis). Dieses Ergebnis leiten die Eltern dann bitte an die Klassenlehrerin weiter.
Am 9. Dezember 2021 besuchte die Pinguinklasse auch noch die Station Natur und Umwelt. Der Unterricht fand heute draußen statt: Auf dem Stundenplan standen u.a. Mikroskopieren, Tipis bauen und vor allem viel Zeit in und mit der Natur verbringen.





Nach den Ferien starten wir wieder in Präsenz nach dem bekannten Verfahren. Wichtig für die Eltern: Kinder, die eine COVID-19 Infektion durchgemacht haben, dürfen in den ersten 8 Wochen nach Rückkehr aus der Isolation nicht am Lollitest teilnehmen, weil der Pool bzw. Einzeltest sonst positiv ausfallen könnte!
Bitte informieren sie ihre Klassenlehrerinnen!
„Ab dem 10. Januar 2022 startet planmäßig auch das optimierte Lolli-Testverfahren, das ebenfalls einen wichtigen Beitrag für den sicheren Schulstart leistet. Die Kinder werden erstmals eine zweite, sogenannte Rückstellprobe mit abgeben, um eine gegebenenfalls nötige Pool-Auflösung zu beschleunigen. Durch die so mögliche Beschleunigung der Übermittlung der Testergebnisse bleibt den nicht infizierten Schülerinnen und Schülern im Falle eines positiven Pools ein Tag in Quarantäne erspart. Zudem kann durch die direkte Befundübermittlung durch die Labore an die Erziehungsberechtigten eine Erleichterung und Entlastung für Sie als Lehrerinnen und Lehrer erreicht werden. An dieser Stelle danke ich Ihnen für Ihre Unterstützung bei der Vorbereitung dieses Verfahrens.
Vollständig immunisierte Schülerinnen und Schüler gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung werden wie folgt definiert:
(1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz, welcher 14 Tage nach der letzten erforderlichen Corona-Schutzimpfung eintritt und
(2) Schülerinnen und Schüler, deren COVID-19 Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.
Für die Teilnahme am Lolli-Testverfahren müssen unterschiedliche Regelungen getroffen werden:
(1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz
Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz können nach wissenschaftlicher Einschätzung weiterhin am Lolli-Testverfahren teilnehmen ohne Risiko, das Testergebnis des PCR-Pools zu verfälschen. Ab dem 10. Januar 2022 ist die Teilnahme zunächst verpflichtend (s.o.).
(2) Genesene Schülerinnen und Schüler
Genesene Schülerinnen und Schüler dürfen in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht am Lolli-Testverfahren teilnehmen. Sie sind deshalb in diesem Zeitraum von der Testpflicht in der Schule befreit.
Hintergrund für diese Regelung ist, dass bei Genesenen eine längere Zeit noch Viruspartikel nachgewiesen werden können und in diesen Einzelfällen der hoch sensitive PCR-Test immer noch zu einem positiven Pool- und Einzeltest führen kann. Nach Ablauf von acht Wochen nehmen auch genesene Schülerinnen und Schüler wieder am Lolli-Testverfahren teil.“ https://www.schulministerium.nrw/06012022-schulstart-mit-anpassung-der-teststrategie-nach-den-weihnachtsferien
In der Woche vor Weihnachten konnten die Kinder der Pinguinklasse noch einen Ausflug ins Museum machen: Thema der aktuellen Ausstellung sind die Künstlergruppen „Brücke“ und „Blauer Reiter“. In zwei Gruppen sahen die Kinder ausgewählte Bilder („Die gelbe Kuh“/“Fuchs“ von Franz Marc oder „Vier Badende“ von Ernst Ludwig Kirchner u.w.) und konnten anhand von Beispielen erfahren, welche Bedeutung Farbe als Ausdruckselement haben kann. Im Anschluss hatten die Kinder im Atelier noch Gelegenheit, das zuvor Gesehene in eigenen Werken kreativ umzusetzen.
https://www.von-der-heydt-museum.de/besuchen/ausstellungen/brucke-und-blauer-reiter





