Elternmitwirkung im Schulalltag
Gelungene Bildungs- und Erziehungsarbeit basiert auf einer von Vertrauen gekennzeichneten Zusammenarbeit aller am Schulleben beteiligten Personen. Zu diesem Personenkreis zählen demnach die Eltern, die Lehrkräfte, das Betreuungspersonal sowie die Schülerinnen und Schüler.
Unterstützung seitens der Elternschaft ist unter anderem bei klasseninternen Aktivitäten wie Klassenfesten und Arbeitsgemeinschaften wichtig. Auch größere Schulveranstaltungen wie Schul- und Sportfeste, Martinszüge und Weihnachtsbasare leben von dem Engagement und der Mitarbeit der Eltern.
Darüber hinaus möchten wir Sie darin bestärken, im Interesse Ihres Kindes Ihre gesetzlichen Elternrechte in der Schule wahrzunehmen und Sie im Folgenden über die Gremien informieren, in denen Eltern mitarbeiten:
Schulmitwirkung
Gemäß der Landesverfassung des Landes Nordrhein-Westfalen haben Eltern das Recht, durch ihre Stellvertreter das Schulleben mitzugestalten. Grundvoraussetzung für die Mitwirkung an der Bildungs- und Erziehungsarbeit sind dabei die vertrauensvolle Zusammenarbeit, der offene Meinungs- und Informationsaustausch, wechselseitiger Respekt sowie die Achtung vor der Meinung anderer.
Eltern haben das Recht, Informationen über den Lern- und Leistungsstand bzw. die -entwicklung ihres Kindes sowie über dessen Arbeits- und Sozialverhalten von den Lehrkräften einzufordern.
Eltern wirken in den folgenden Gremien mit: Klassenpflegschaft, Klassenkonferenz, Schulpflegschaft, Fachkonferenzen und Schulkonferenz.
Klassenpflegschaft
Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft.
Zum Schuljahresbeginn wählen sie einen Vorsitzenden sowie einen Stellvertreter.
Funktion
Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern durch Austausch von Informationen und Meinungen über Schul-angelegenheiten und besonders über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.
Mitarbeit bei der Planung und Vorbereitung von Klassenfahrten und Engagement bei Klassen- und Schulfesten.
Aufgabe des Vorsitzes
Sitzungen der Klassenpflegschaft einberufen und in Absprache mit dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin eine Tagesordnung festlegen.
Möglichkeit, in beratender Funktion an Klassenkonferenzen teilzunehmen.
Schulpflegschaft
Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften bilden die Schulpflegschaft. Die Stellvertreter der Klassenpflegschaften sowie der Schulleiter bzw. die Schulleiterin können in beratender Funktion an den Sitzungen teilnehmen.
Die Mitglieder der Schulpflegschaft wählen eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter.
Funktion
Vertretung der Interessen aller Eltern gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien, wobei jedoch keine Bindung an die Weisungen der Schulpflegschaft besteht.
Abstimmung divergenter Auffassungen und Interessen der Eltern und Weitergabe von Informationen seitens der Schulleitung an die Eltern über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden.
Besprechungen in der Schulpflegschaftssitzung gehen Entscheidungen in der Schulkonferenz voraus.
Aufgabe des Vorsitzes
Einladen zu den Sitzungen und Festlegen der Tagesordnung.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Dort arbeiten die Elternvertreterinnen und -vertreter und die Lehrkräfte zusammen.
Die Elternvertreter gehen aus Wahlen der Schulpflegschaft hervor; die Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer werden von der Lehrerkonferenz gewählt.
Den Vorsitz hat der Schulleiter inne. Dabei beschränkt sich dessen Stimmrecht auf Situationen der Stimmengleichheit.
Funktion
Beratung in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und Vermittlung bei Konflikten innerhalb der Schule.
Richten von Vorschlägen und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde.
Aufgaben
Die Aufgaben der Schulkonferenz gehen aus dem Schulgesetz hervor.